Sprechstunden
wenn anhaltende oder schwerwiegende Probleme die Entwicklung, die Gesundheit oder die Zukunftschancen beeinträchtigen und Sie überlegen ob eine psychotherapeutische Behandlung sinnvoll wäre, können Sie gerne mehrere sogenannte Sprechstunden nutzen, um dies abzuklären.
Es erfolgen Diagnostik und Beratung hinsichtlich möglicher verschiedener Hilfestellungen und eine Aufklärung über die Psychotherapie.
Probatorik
wenn eine behandlungsbedürftige Störung festgestellt wurde und Sie sich für eine Behandlung in meiner Praxis entscheiden, haben Sie und ihr Kind in 5 probatorische Stunden die Möglichkeit zu prüfen, ob sich die Beziehung für Sie und für ihr Kind sich stimmig anfühlt und auch ob die Methoden hilfreich und passend für Sie sind.
Psychotherapie
wenn es weitergehen soll, erarbeiten wir eine Therapievereinbaung, welche Probleme und Ziele definiert. Es wird ein ärztlicher Konsiliarbereicht eingeholt und ein Antrag an ihre Kasse für 12 oder für 50 Stunden gestellt.
Handelt es sich um eine Jugendlichentherapie gilt meine Schweigepflicht auch gegenüber den Eltern. Bezugspersonengespräche finden nur in Absprache mit dem bzw der Jugendlichen statt. Dies ist der Fall, wenn der bzw die Jugendliche über 14 Jahre alt ist und selbstverantwortlich über die Therapie entscheiden kann. Ausnahmen sind Situationen von Fremd- oder Selbstgefährdung.
Wenn eine Traumatherapie vereinbart wurde, findet diese der Regel nach in partizipativer Allianz mit Bezugspersonen statt. Es gibt einen festen Ablauf, zuerst Diagnostik, Stabilisierung, Psychoedukation, Aufbau von Selbstfürsorge und Umgang mit verletzten und destruktiven Anteilen. Wesentlich ist auch die Traumakonfrontation um vergangene Erlebnisse im "Dort und Damals" zu verorten, so dass sie im "Hier und Jetzt" nicht mehr unkontrolliert Reaktionen hervorrufen. Den Abschluß bildet die Integration in die Lebensgeschichte und Neuorientierung.
Behandlungsdauer
Die Therapie wird beendet, wenn die Symptome abgeklungen, die Therapieziele erreicht und der Selbstwert stabil ist. Eine Kurzzeitpsychotherapie kann bis zu 24 Stunden und eine Langzeitpsychotherapie bis zu 150 Stunden dauern.
Kosten für gesetzlich Versicherte
Die Kosten übernehmen in der Regel die Kassen.