Sprechstunden

Wenn anhaltende oder schwerwiegende Probleme Entwicklung, Gesundheit oder Zukunftschancen ihres Kindes beeinträchtigen, fragen Sie sich vielleicht, ob diese Schwierigkeiten entwicklungsbedingt oder Ausdruck individueller Eigenheiten sind und ob eine professionelle Hilfestellung erforderlich ist. In den Sprechstunden können Sie ihre Fragen klären und sich über Hilfsangebote informierenWenn ich ihr Kind kennenlernen soll, ist bei getrennt lebenden Eltern mit gemeinsamen Sorgerecht das Einverständnis beider Eltern erforderlich.

     

Therapie

Soll eine psychotherapeutische Behandlung stattfinden, wird im Vorfeld Diagnose und Behandlungsplan besprochen, ein erstes Verständnis der Hintergründe erarbeitet und Vorstellungen entwickelt wie positive Veränderungen aussehen könnten und wie diese zu erreichen sind. Der Haus- oder Kinderarzt prüft ob körperliche Ursachen vorliegen. Dann treffe ich mit Ihnen eine Vereinbarung, welche die Probleme benennt, die Ziele definiert und die Frequenz festlegt und beantrage 12 bzw 50 Stunden für ihr Kind und 3 bzw 12 Bezugspersonenstunden bei ihrer Kasse.

  

Behandlungsdauer 

Die Behandlungsdauer richtet sich nach Störungsbild und Therapiezielen.Eine Kurzzeitintervention kann bis zu 24 Stunden und eine Langzeitbehandlung bis zu 150 Stunden dauern. Die Therapie wird beendet, wenn die im Vorfeld vereinbarten Ziele erreicht, die Lebensbewältigung verbessert und das Selbstwertgefühl gefestigt ist. 

 

Kosten für gesetzlich Versicherte

Die Kosten übernehmen in der Regel die Kassen.

Druckversion | Sitemap
© Psychotherapie Ostermann