Wenn anhaltende oder schwerwiegende Probleme Entwicklung, Gesundheit oder Zukunftschancen ihres Kindes beeinträchtigen, fragen Sie sich vielleicht, ob diese Schwierigkeiten entwicklungsbedingt oder Ausdruck individueller Eigenheiten sind und ob eine professionelle Hilfestellung erforderlich ist. In den Sprechstunden können Sie ihre Fragen klären und sich über Hilfsangebote informieren. Wenn es dann angezeigt ist, dass ich auch ihr Kind kennenlernen sollte, ist bei getrennt lebenden Eltern mit gemeinsamen Sorgerecht das Einverständnis beider Eltern erforderlich.
Therapie
Soll dann eine psychotherapeutische Behandlung stattfinden, wird Diagnose und Behandlungsplan besprochen, ein Verständnis der Hintergründe erarbeitet und Vorstellungen entwickelt wie positive Veränderungen aussehen könnten und wie diese zu erreichen sind. Der Haus- oder Kinderarzt prüft ob körperliche Ursachen vorliegen. Dann treffe ich mit Ihnen eine Vereinbarung, welche die Probleme benennt, die Ziele definiert und die Frequenz festlegt. Ich beantrage dann bei ihrer Kasse 12 bzw 50 Stunden für ihr Kind und 3 bzw 12 Bezugspersonenstunden.
Behandlungsdauer
Die Behandlungsdauer richtet sich nach Störungsbild und Therapiezielen.Eine Kurzzeitintervention kann bis zu 24 Stunden und eine Langzeitbehandlung bis zu 150 Stunden dauern. Die Therapie wird beendet, wenn die Symptome abgeklungen, die im Vorfeld vereinbarten Ziele erreicht, die Lebensbewältigung verbessert und das Selbstwertgefühl ausreichend gefestigt ist.
Kosten für gesetzlich Versicherte
Die Kosten übernehmen in der Regel die Kassen.