Sprechstunden und probatorische Stunden

Vielleicht machen Sie sich Sorgen, wenn anhaltende oder schwerwiegende Probleme die Entwicklung, Gesundheit oder Zukunftschancen ihres Kindes beeinträchtigen.

Sie fragen sich, ob die Schwierigkeiten entwicklungsbedingt oder Ausdruck individueller Eigenheiten sind und ob eine psychotherapeutische Behandlung erforderlich ist.

Die Sprechstunden sind dafür da, diese Fragen zu klären und Sie über eine psychotherapeutische Behandlung und weitere Hilfestellungen zu informieren.

Es folgen die probatorischen Stunden, bei denen Sie herausfinden können, ob ihr Kind gerne kommt und Sie die Stunden als hilfreich erleben.

Bei Eltern, welche getrennt leben und beide sorgeberechtigt sind, ist das Einverständnis beider Eltern erforderlich, bevor ich ihr Kind kennenlernen kann.

     

Therapie

Soll eine psychotherapeutische Behandlung stattfinden, wird im Vorfeld Diagnose und Behandlungsplan besprochen, ein erstes Verständnis der Hintergründe erarbeitet und Vorstellungen entwickelt wie positive Veränderungen aussehen könnten und wie diese zu erreichen sind.

Ein Arzt ihres Vertrauens wird gebeten in einem Konsiliarbericht anzugeben, ob körperliche Ursachen vorliegen. Ich treffe mit Ihnen eine Vereinbarung, bei der die Probleme benannt, Ziele vereinbart und die Frequenz festgelegt werden. Dann beantrage ich für Kurzeitinterventionen 12 und bei Langzeitbehandlungen 50 Stunden bei ihrer Kasse. 

  

Behandlungsdauer 

Die vorrausichtliche Behandlungsdauer richtet sich nach dem Störungsbild, den Therapiezielen und der Prognose.Eine Kurzzeitpsychotherapie dauert 12 bis 24 Stunden und eine Langzeitbehandlung kann von 50 bis 150 Stunden gehen. Der Therapieabschluss erfolgt, wenn sich die Lebensbewältigung im Kindergarten, Schule, Familie oder mit Freunden verbessert hat und das Selbstwertgefühl gefestigt ist. Sie können die Therapie nach Absprache auch selbst beenden oder unterbrechen.

 

Kosten für gesetzlich Versicherte

Die Kosten übernehmen bei entsprechender Indikation in der Regel die Kassen. Einmal im Quartal benötige ich die Versichertenkarte.

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